Kindertagespflegeperson was ist denn das ..?

In erster Linie sind wir Menschen, die sich entschlossen haben, mit Kindern zusammenzuarbeiten. Diese mit in ihren familiären Alltag integrieren. Das heißt die meisten Tagesmütter arbeiten von Zuhause aus und stellen den Kindern Spielecken oder Räume zur Verfügung. Es gibt aber auch die Variante des Zusammenschlusses, das heißt, dass 2 Tagesmütter in eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten zusammen arbeiten. 

 

 

und wie werde Ich Kindertagespflegeperson

Zur Qualitätssicherung der Arbeit in einer Kindertagespflegestelle sind Fort- und Weiterbildungen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch die zuständigen Behörden und Ämter unverzichtbar. Dazu wurden/werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

Laut § 43 SGB VIII braucht jede Person, die Kinder

  • außerhalb der Wohnung der Eltern (Erziehungsberechtigten),

  • während eines Teils des Tages,

  • mehr als 15 Stunden wöchentlich,

  • gegen Entgelt,

  • länger als drei Monate betreuen will,

eine Pflegeerlaubnis.

Die Erlaubnis wird vom Jugendamt auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt. Bei der Prüfung der Eignung sind die in § 43 Abs. 2 SGB VIII genannten Kriterien entscheidend.

Als Grundvoraussetzungen gelten

  • eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung,

  • Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern,

  • liebevoller Kontakt mit Kindern und Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung

  • persönliche Merkmale (physische und psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit) sowie

  • fachliche Merkmale (Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen, zur Kooperation mit der Fachberatung, mit anderen Fach Professionen und anderen Kindertagespflegepersonen sowie die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils) und

  • räumliche Voraussetzungen (Sicherheit, Hygiene, ausreichend Platz für Spiel- und Bewegung, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten, angenehme Atmosphäre, entwicklungsförderndes Spielmaterial, Spielplätze oder Freiflächen 

  • in erreichbarer Nähe).

Verfahren und Elemente der Eignungsfeststellung sind Einzelgespräche, Hausbesuche und das Erbringen weiterer Nachweise, beispielsweise ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII sowie ein Nachweis über einen ausreichenden Schutz gegen Masern oder eine Bestätigung, dass aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung gegen Masern erfolgen kann. Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz sind unter www.masernschutz.de zu finden.

Die Kindertagespflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des Kindes oder der Kinder bedeutsam sind.

Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und wird dann neu geprüft. 

Jährliche Mitwirkungspflicht, um die Pflegeerlaubnis nicht zu verlieren.

- Weiterbildungsmaßnahmen zugelassener Bildungsträger nutzen

- Konsultations Möglichkeiten mit den zuständigen Ämter nutzen

-Regelmäßige Qualitätskontrollen durch die zuständigen Ämter

-Erfahrungsaustausch mit anderen Tagespflegestellen

-der Erste-Hilfe am Kind, den wir alle 2 Jahre erneuern müssen

Es besteht eine enge Kooperation mit unserer zuständigen Fachberatung des Rheingau-Taunus-Kreis.

Von dort aus werden alle notwendigen Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig überprüft sowie die Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII erteilt.

Wir sind gerne für Sie da

 

Villa Kunterbunt 

Auf dem Kleinen Feld 6a,

 

65232 Taunusstein

 

 

Telefon: +49 176 82466121

E-Mail:

info@villa-kunterbunt-taunusstein.de

 

Nutzen Sie auch gerne direkt unser Kontaktformular.

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