An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich keine Betreuung statt. Mit der monatlichen Pauschale wurden die Ausfälle durch gesetzliche Feiertage bereits berücksichtigt.
Am 24.12. (Heiligabend), 31.12. (Silvester) sowie an 2 weiteren Tagen für Bildungsurlaub findet keine Betreuung (Schließtage) statt. Die Schließtage berechtigen ebenfalls nicht zu einer Kürzung der Betreuungsvergütung oder Übertragung der ausgefallenen Betreuungsstunden.
Die Urlaubszeiten werden überwiegend in die Schulferien und an Brückentagen gelegt, da wir schulpflichtige Kinder haben.
Die Kindertagespflegeperson teilt den Sorgeberechtigten jährlich bis zum 31.10 ihre Urlaubsplanung mit.
Die laufende Geldleistung des Jugendamtes beinhaltet 34 urlaubsbedingte Ausfallzeiten in einem Umfang von Tagen im Kalenderjahr, an denen die laufende Geldleistung trotz urlaubsbedingtem Betreuungsausfall weitergezahlt wird. Die vorstehend vereinbarten Schließtage werden auf diese Fortzahlung angerechnet, d. h. die Schließtage werden vom Jugendamt wie Urlaubstage behandelt.